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Siegen (NRW) – Die Beweise gegen Benjamin S. waren erdrückend: Im vergangenen Mai brachte seine erst elf Jahre alte Stieftochter ein Mädchen auf die Welt. Ein DNA-Gutachten bewies die Vaterschaft des Mannes, der jetzt hinter Gittern landet. Am Dienstag endete vorerst der Prozess um einen unfassbaren Missbrauchsfall aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein (Nordrhein-Westfalen). Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten S. zur Last, seiner Stieftochter zwischen März 2020, da war Jolien erst 7 Jahre alt, und August 2023 mehrfach sexualisierte Gewalt zugefügt zu haben. In fünf Fällen ging es um schweren sexuellen Missbrauch des Mädchens. Kinderschänder bestritt seine Taten Die letzte Vergewaltigung führte nach den Feststellungen des Gerichts zur Schwangerschaft – S. hatte bei seinen Schandtaten oftmals nicht verhütet. Bis zuletzt bestritt der 38-Jährige noch die Vorwürfe, wollte mit seinem Anwalt sogar nachweisen, „dass das Kind sich die Samen selbst eingeführt hat“, wie der Verteidiger Daniel Nieren sagte. Anwalt Daniel Nieren will in Revision gehen Foto: Fredrik von Erichsen/BILD Lesen Sie auch Kind vom Stiefvater: Elfjährige schwanger: Was macht das mit der Seele? Ein Mädchen (11) bringt ein Kind zur Welt. Der Erzeuger ist der Stiefvater. Mit Merz-Spruch Kohle machen: Sauerländer sichert sich Rechte an „Rambo Zambo“ Ein Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen will sich die Markenrechte an den Worten sichern. Mädchen wollte die Schwangerschaft verstecken Jolien versuchte zunächst, ihre Schwangerschaft zu verheimlichen, doch dann bemerkten Lehrer, dass das Mädchen immer weitere Kleidung trug und so versucht habe, den Bauch zu verstecken. Das Jugendamt wurde eingeschaltet. Im Mai 2024 brachte die Schülerin per Kaiserschnitt ein Mädchen zur Welt. Hinter dieser Tür sollen die furchtbaren Taten geschehen sein Foto: Mario Jüngling / BILD Jetzt das Urteil (zum Schutz des Kindes unter Ausschluss der Öffentlichkeit): 8 Jahre soll Benjamin S. in den Knast, die Beweise seien eindeutig. Damit bleibt das Gericht in Siegen noch hinter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft (9 Jahre) zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte sofort an, Revision einzulegen. Anonyme und kostenlose Beratungsangebote Sie haben den Verdacht, dass in Ihrem Umfeld ein Kind misshandelt oder missbraucht wird? Sie haben etwas gesehen, das Ihnen Sorgen bereitet? Dann können Sie sich (anonym) ans „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ wenden: 0800 22 55 530. Kinder und Jugendliche, die Missbrauch erlebt haben, bekommen montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter der Nummer gegen Kummer 116 111 Unterstützung. Auf der Internetseite gibt es auch die Möglichkeit, mit den Beratern zu chatten. Wer das Gefühl hat, pädophile Neigungen zu besitzen, findet Ansprechpartner beim Projekt „Kein Täter werden“ von der Berliner Charité. Auf der Website und unter Tel. 030 450 529 450 gibt es kostenlose Informationen. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.